Fit im Job - Stark im Leben
Staatliche Förderung
Nicht nur die Mitarbeiter werden es ihren Unternehmen danken. Auch Arbeitgeber können von der Durchführung regelmäßiger Maßnahmen die den Gesundheitszustand ihrer Mitarbeiter verbessern (z.B. Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, zur gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung) profitieren. Betrieblich bedingte Krankheitsausfälle können durch regelmäßige Maßnahmen nachweislich effektiv reduziert werden.
Seit Januar 2008 werden Unternehmen, die sich um die Förderung der Mitarbeitergesundheit bemühen, steuerlich unterstützt. Für viele Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wurde Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt pro Mitarbeiter und Jahr € 600,- sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei aufzuwenden. Hierzu ist wichtig, dass die Maßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
Seit Januar 2008 werden Unternehmen, die sich um die Förderung der Mitarbeitergesundheit bemühen, steuerlich unterstützt. Für viele Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wurde Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt pro Mitarbeiter und Jahr € 600,- sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei aufzuwenden. Hierzu ist wichtig, dass die Maßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.